Informationen zum
Mit Wirkung zum 01.01.2010 wurde der steuerliche Kinderfreibetrag neu festgesetzt.
Weil die Höhe des Mindestunterhaltes von diesem Freibetrag abhängt, haben sich die Beträge teilweise deutlich erhöht. Durch die Anhebung des Kindergeldes stiegen zwar die Zahlbeträge nicht in gleichem Unfang,
aber doch erheblich.
Die neuen Unterhalts- und Zahlbeträge finden Sie in der
Düsseldorfer Tabelle 2010
Für alle Unterhaltschuldner bedeutet dies im Falle eines dynamischen Titels (... zahlt in Höhe von ......% des Mindestunterhaltes), dass seit Januar unaufgefordert höhere Zahlungen zu leisten sind und ggf. eine
Vollstreckung droht. Besteht keine Leistungsfähigkeit in neuer Unterhaltshöhe, muss eine Abänderung des Titels herbeigeführt werden, um das Auflaufen von Unterhaltsschulden zu vermeiden.
Für alle Unterhaltsgläubiger gilt: Überprüfen Sie, ob die Höhe der Unterhaltszahlung vom Schuldner angepasst wurde.
Für die Beurteilung unterhaltsrechtlicher Fragen sind für das OLG Bamberg die Süddeutschen Leitlinien (SüdL) 2010 maßgeblich. Wichtig ist allerdings, dass keine schematische Anwendung erfolgt, sondern immer der jeweilige Einzelfall zu berücksichtigen ist. Die Leitlinien sollen hierfür Orientierungshilfe geben.
Eine grundlegende Überarbeitung der Leitlinien 2010 wird erwartet, sobald nach der bevorstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Düsseldorfer Tabelle neu gefasst wurde.
RA Jens Büschel-Girndt 11.01.2010